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Bei hochverzinsten Altverträgen verweigern Bausparkassen meist die '''notwendige Zustimmung zu Sonderzahlungen'''. Sie schützen auf diese Weise das Kollektiv der Bausparer vor Mitgliedern, die den Bausparvertrag nicht mehr zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, sondern als reine Geldanlage nützen. | Bei hochverzinsten Altverträgen verweigern Bausparkassen meist die '''notwendige Zustimmung zu Sonderzahlungen'''. Sie schützen auf diese Weise das Kollektiv der Bausparer vor Mitgliedern, die den Bausparvertrag nicht mehr zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, sondern als reine Geldanlage nützen. | ||