Unfallversicherung gesetzliche, Wegeunfälle: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
Bisher war die Rechtsprechung uneinheitlich.
Bisher war die Rechtsprechung uneinheitlich.


'''Wenn der Weg zur Arbeit nicht von der Wohnung aus angetreten wird und der Arbeitsweg nicht an der Wohnung endet, spricht man von einem dritten Ort. Gemeint sind hier die Wohnungen von Freunden, Partnern und Verwandten.'''
⚠️  '''Wenn der Weg zur Arbeit nicht von der Wohnung aus angetreten wird und der Arbeitsweg nicht an der Wohnung endet, spricht man von einem dritten Ort. Gemeint sind hier die Wohnungen von Freunden, Partnern und Verwandten.'''
45.052

Bearbeitungen

Navigationsmenü