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'''Sachverhalt:'''<br/> | '''Sachverhalt:'''<br/> | ||
Ein Versicherte verlud sein Reisegepäck in sein Fahrzeug. Darunter auch einen Tablet-PC. Nachdem das Fahrzeug vollständig beladen war, kehrte der Versicherte in seine Wohnung zurück um sich dort mit einem Nachbarn zu unterhalten. Die Unterhaltung dauerte ca. 2 Stunden. In der Zwischenzeit wurde das Fahrzeug aufgebrochen und der Inhalt entwendet. | Ein Versicherte verlud sein Reisegepäck in sein Fahrzeug. Darunter auch einen Tablet-PC. Nachdem das Fahrzeug vollständig beladen war, kehrte der Versicherte in seine Wohnung zurück um sich dort mit einem Nachbarn zu unterhalten. Die Unterhaltung dauerte ca. 2 Stunden. In der Zwischenzeit wurde das Fahrzeug aufgebrochen und der Inhalt entwendet. | ||
'''Entscheidung:'''<br/> | '''Entscheidung:'''<br/> | ||
Keine Leistung durch die Reisegepäckversicherung. | Keine Leistung durch die Reisegepäckversicherung. | ||
'''Begründung:'''<br/> | '''Begründung:'''<br/> |