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Die Rechtsschutzversicherung für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen. | Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen. | ||
* '''Subsidärhaftung'''<br /> | |||
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | ||
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br /> | Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br /> | ||
* '''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br /> | |||
- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund<br /> | - anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund<br /> | ||
- Schadenersatzrechtsschutz; <br /> | - Schadenersatzrechtsschutz; <br /> |