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Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen. | Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen. | ||
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[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer ]] <br /> | [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer ]] <br /> | ||
[[Privatrechtsschutzversicherung, Stichentscheid ]] <br /> | |||
[[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]] <br /> | [[Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]] <br /> | ||