Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.<br />
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.<br />
* '''Leistungen des Versicherers'''<br />


* '''Versichert sind''' <br />
* '''Versichert sind''' <br />
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