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Für Hundezüchter mit mehreren Hunden ist die Zwingerhaftpflichtversicherung vorgesehen,<ins> wobei die Hunde in keinem Zwinger gehalten müssen! | |||
Die Zwingerhaftpflicht ist eine Hundehaftpflicht für Hundezüchter mit mehreren Hunden. Der Begriff „Zwingerhaftpflicht“ ist dabei lediglich die Produktbezeichnung und bedeutet keineswegs, dass die Hunde versicherungsbedingt „zwingend“ in einem Hundezwinger zu halten sind. Dieses Angebot ist speziell für Hundezüchter geeignet, die mehrere Tiere im Bestand haben. Der Schutz ist vergleichbar mit der Absicherung durch eine Hundehaftpflicht. Jedoch können mit einer Zwingerhaftpflicht bis zu vier Tiere gleichzeitig abgesichert werden. | |||
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