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Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.<br /> | Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.<br /> | ||
* '''Leistungen des Versicherers'''<br /> | * '''Leistungen des Versicherers'''<br /> | ||
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen. | ||
* '''Versichert sind''' <br /> | * '''Versichert sind''' <br /> |