45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
'''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen. | '''Bei Risikoveränderung/Gefahrerhöhung''': Der VN hat diese Umstände dem Versicherer anzuzeigen. | ||
'''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen. | '''Bei/nach Eintritt eines Schadenfalles''': Der VN hat den Schadenfall unverzüglich zu melden, er muss dem Versicherer alle Umstände die zum Schaden führten anzeigen und zur Schadenminderung beitragen.<br /> | ||
Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung | Schlagwort: Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Risikoveränderung, Schadenminderung |