Rentenversicherung gesetzliche, Altersgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch wird als Altersgrenze bezeichnet.
Die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch wird als Altersgrenze bezeichnet.


Schlagwort: <br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü