Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.
Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.


👁 Siehe auch: [[Verjährung]]  <br />
'''Siehe auch:'''<br />
[[Verjährung]]  <br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü