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- '''Ordnungswidrigkeiten'''<br /> | - '''Ordnungswidrigkeiten'''<br /> | ||
'''Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG.''' Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt. | |||