Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''   Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat.
Quelle: Finanztip-Recherche
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