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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat. | Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind "alternative Heilmethoden" zu bezahlen, wenn die Schulmedizin keinen Erfolg gebracht hat. | ||
Wichtig: Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen. | '''Wichtig:''' Vor Behandlungsbeginn die Kostenzusage des Versicherers einholen. | ||