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Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:<br /> | Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:<br /> | ||
- Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br /> | |||
- Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br /> | |||
- Justizvollzugsbeamte,<br />- | |||
- Soldaten (besondere Regelungen).<br /> | |||
'''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />''' | '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />''' |