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| * grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden. | | * grundsätzlich vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtete Schäden. |
| Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und die Rohre einfrieren, oder bei einer Reise den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren.
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| * nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, wie zum Beispiel Schäden durch einen Kaminbrand.
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| Was ist bei Leitungswasser nicht versichert?
| | * nicht versichert sind Sachen die ihrem Zweck Wärme und/oder Feuer ausgesetzt wurden, Beispiel: Kaminbrand |
| Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm
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| Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
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| Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
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| Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch. (Diese sind aber durch Zusatz im Bereich Elementarschäden versicherbar)
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| Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
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| Was ist bei Sturm/Hagel nicht versichert?
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| Schäden durch Stürme unter Windstärke 8
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| Schäden, die vor Fertigstellung des Gebäudes entstehen
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| Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist
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| Schäden durch Lawinen und Sturmflut (Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der Elementarschäden versicherbar)
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| Ableitungsrohre ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre (Rohre dieser Art sind vereinzelt durch Mehrbeitrag versicherbar)
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| Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt
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| Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein
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