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* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | * Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. | ||
Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Wichtig❗️: '''Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse'''. Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt.<br /> | |||
* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. | * Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig. |