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* Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | * Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. | ||
Stimmt, aber nur bedingt. Für den Angestellten: Durch Reduzierung des Jahresverdienstes | |||
unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit | unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von {{#var:2.2}} € , dies kann durch eine Teilzeitarbeit | ||
erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche | erreicht werden, tritt die Versicherungspflicht ein. Auch durch Zahlungen in eine betriebliche |