Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''ordentliche Kündigung''' <br />
'''ordentliche Kündigung''' <br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.
Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung<br />


'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
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