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Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer '''Ferienwohnung''' befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Gleiches gilt für den Hotelaufenthalt. Wird hier in das '''Hotelzimmer''' eingebrochen und Gegenstände entwendet, besteht Versicherungsschutz.<br /> | Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise '''vorübergehend (nicht dauerhaft)''' in einer '''Ferienwohnung''' befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert. Gleiches gilt für den Hotelaufenthalt. Wird hier in das '''Hotelzimmer''' eingebrochen und Gegenstände entwendet, besteht Versicherungsschutz.<br /> | ||
'''Die | '''Die Aussenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten'''. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.<br /> | ||
Befinden sich '''Kinder''' in der Familie, die eine '''Ausbildung''' machen oder '''studieren''' und in einer '''Wohngemeinschaft''' leben, so ist deren Hausrat über die Hausrat-Aussenversicherung der Eltern versichert. Der Hausratversicherer ist durch den VN über den Sachverhalt zu informieren.<br /> | Befinden sich '''Kinder''' in der Familie, die eine '''Ausbildung''' machen oder '''studieren''' und in einer '''Wohngemeinschaft''' leben, so ist deren Hausrat über die Hausrat-Aussenversicherung der Eltern versichert. Der Hausratversicherer ist durch den VN über den Sachverhalt zu informieren.<br /> |