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Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. <br /> | ||
Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu. Also, besser doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.'''<br /> | Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu. Also, wenn der Zeitraum zu lang ist, besser doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.'''<br /> | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos'''<br /> | '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Wegfall des Risikos'''<br /> | ||
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Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br /> | Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br /> | ||
XXX | XXX '''Form der Kündigung''' | ||
Siehe auch: [[ alle Versicherungskündigungen Musterschreiben]] wie: Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Kfz, Kranken, Leben, Renten und weitere<br /> | Siehe auch: [[ alle Versicherungskündigungen Musterschreiben]] wie: Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Kfz, Kranken, Leben, Renten und weitere<br /> |