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Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte.<br /> | Der Waldbesitzer trägt die volle Verantwortung, wenn bei Forstarbeiten ein Schaden verursacht wird und Schadensersatzansprüche gestellt werden. Beispiel: Der Waldbesitzer verletzt die Verkehrssicherungspflichten. Der Waldbesitzer verursacht einen Schaden durch den Einsatz von nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen oder anderer Geräte.<br /> | ||
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Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | |- | ||
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutz über die PHV bestehen. | |} | ||
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''Unter der Voraussetzung, dass bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung (PHV) die Mitversicherung unbebauter Grundstücke enthalte sind, das Grundstück i.d.R. nicht größer als 10.000 m ist | |||
und der Versicherer Waldgrundstücke "unbebauten Grundstücken" gleichstellt, <ins>'''kann''' </ins>Versicherungsschutz über die PHV bestehen.''' | |||
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* '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br /> | * '''Die Waldbrandversicherung / Waldfeuerversicherung'''<br /> |