Privathaftpflichtversicherung, Sonderausgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Schlagwort: Steuer, Steuern, Versicherungsbeiträge absetzen, Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen<br />








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