Privathaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufwendungen für Sach-, Personen-, Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen zu den versicherbaren Versicherungsleistungen. <br />
Aufwendungen für Sach-, Personen-, Vermögensschäden und Schmerzensgeld zählen zu den versicherbaren Versicherungsleistungen. <br />


⚠️  '''Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig.'''<br />
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''   Es empfiehlt sich eine pauschale Deckungssumme von mindestens 5 Mio zu vereinbaren. Die Beiträge sind sehr günstig.'''<br />   '''
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