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Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br /> | Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. <br /> | ||
'''Außerordentliche Kündigung, Todesfall des Versicherungsnehmers<br />''' | |||
Verstirbt der Versicherungsnehmer, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Pivathaftpflichtversicherung u.Rechtsschutzversicherunge endet beim Tod des Versicherten. Sind weitere Personen mitversichert, so sind diese weiterhin bis zur nächsten Beitragsfälligkeit versichert. Möchte der Lebenspartner den Versicherungsvertrag fortsetzen, so tritt er mit der Beitragszahlung in den Vertrag ein und erwirbt die hieraus erstehenden Rechte und Pflichten. | |||
XXX '''Form der Kündigung''' | XXX '''Form der Kündigung''' |