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Nein. Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurden, so hat der Mieter die Kosten zu übernehmen. | * '''Kann ein Vermieter von einem Mieter und Hundebesitzer den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung verlangen''' ?<br /> | ||
'''Nein.''' Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurden, so hat der Mieter die Kosten zu übernehmen. |