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Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Unterschrift des Versicherungsnehmer enthalten. Sie sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen. | Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss die Unterschrift des Versicherungsnehmer enthalten. Sie sollte per Einschreiben/Rückschein erfolgen. | ||
Die Kündigung per Fax ist ebenso gültig. Hier sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Generell sollte der Versicherer den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung | Die Kündigung per Fax ist ebenso gültig. Hier sollte der Sendebericht aufbewahrt werden. Generell sollte der Versicherer den Eingang und die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen.<br /> | ||