Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Nein.''' Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurden, hat der Mieter den Schaden zu ersetzen.
'''Nein.''' Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurde, hat der Mieter den Schaden zu ersetzen.




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