Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 56: Zeile 56:
|}
|}
'''Nein.''' Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurde, hat der Mieter den Schaden zu ersetzen.
'''Nein.''' Tritt aber ein Schaden (Mietsachschaden: verkratzte Türstöcke, Holzböden, Gartengrabungen und dergleichen) auf, die durch den Hund verursacht wurde, hat der Mieter den Schaden zu ersetzen.


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
Zeile 66: Zeile 65:
|-
|-
|}
|}
Versichert sind '''Personen-, Sach- und Vermögensschäden <ins>Dritter.''' </ins> Eigenschäden sind nicht versichert. D.h., wenn der Hund einen Sachschaden in der eigenen Wohnung anrichtet oder den Versicherten und Familienmitglieder die in häuslicher Gemeinschaft leben, verletzt, besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
Versichert sind '''Personen-, Sach- und Vermögensschäden <ins>Dritter.''' </ins> Eigenschäden sind nicht versichert. D.h., wenn der Hund einen Sachschaden in der eigenen Wohnung anrichtet oder den Versicherten und Familienmitglieder die in häuslicher Gemeinschaft leben, verletzt, besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.


45.063

Bearbeitungen

Navigationsmenü