Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als '''Tierhalter''' für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch <ins>'''ohne eigenes Verschulden'''</ins> die Haftung trägt. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. Siehe § 833 BGB.
Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als '''Tierhalter''' für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch <ins>'''ohne eigenes Verschulden'''</ins> haftet. Hier spricht man von der Gefährdungshaftung. Siehe § 833 BGB.


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