Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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ordentliche Kündigung
 
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
 
Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
 
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
 
Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
 
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.


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