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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als '''Tierhalter''' für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch <ins>'''ohne eigenes Verschulden haftet.'''</ins> Hier spricht man von der Gefährdungshaftung | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als '''Tierhalter''' für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch <ins>'''ohne eigenes Verschulden haftet.'''</ins> Hier spricht man von der Gefährdungshaftung - § 833 BGB. | ||
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