Hundehaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 197: Zeile 197:
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.


- '''sonstige Beendigungsgründe'''
- ''' Anlass Wegfall des Risikos'''
 
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Tod des Hundes) nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü