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Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. | Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. | ||
- ''' | - ''' Anlass Wegfall des Risikos''' | ||
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Tod des Hundes) nicht mehr oder erfolgt ein Umzug in das Ausland, dann ist eine sofortige Kündigung möglich. | |||