45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 147: | Zeile 147: | ||
|- | |- | ||
|} | |} | ||
- ordentliche Kündigung | |||
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten. | |||
- Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung, | |||
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. | |||
- Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall | |||
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. | |||
- Anlass Wegfall des Risikos | |||
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Auflösung des Vereins) nicht mehr, ist eine sofortige Kündigung möglich. | |||