Vereinshaftpflichtversicherung, Fragen und Antworten: Unterschied zwischen den Versionen

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- ordentliche Kündigung
- '''ordentliche Kündigung'''


Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


- Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
- '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,'''


Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.


- Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
- '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall'''


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.


- Anlass Wegfall des Risikos
- '''Anlass Wegfall des Risikos'''


Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Auflösung des Vereins) nicht mehr,  ist eine sofortige Kündigung möglich.
Existiert das versicherte Interesse/Gegenstand (Auflösung des Vereins) nicht mehr,  ist eine sofortige Kündigung möglich.
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