Krankenversicherung private, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder'''
* '''Aufnahmezwang der privaten Krankenversicherung für Kinder'''


Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Besteht in der Schwangerschaft bereits Klarheit darüber, dass das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung versichert wird, so greift § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
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