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Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. '''der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen'''. '''Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.''' Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen! | Der Vereinsvorstand haftet, ebenso wie der Verein als juristische Person, gegenüber Dritten. Die Haftung ist unbeschränkt, d.h. '''der Vorstand haftet mit seinem gesamten Privatvermögen'''. '''Verein und Vorstand haften gesamtschuldnerisch.''' Der Geschädigte hat die Wahl bei wem die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die D&O Versicherung (directors and Offices Versicherung, wird auch als Organ- und Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet) ist in den Versicherungsschutz unbedingt mit einzubeziehen! | ||
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