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'''Die aktive Beobachtungspflicht''' | '''Die aktive Beobachtungspflicht''' | ||
kommt dann zum tragen wenn durch die Produktfehler mit Personenschäden zu rechnen ist. Der Hersteller hat gewonnene Erkenntnisse über die Produkte, sofern Sie zu Personenschäden führen können, auszuwerten, zu beurteilen und abzustellen. Erkenntnisse hat der Hersteller an seine Kunden, Verbraucher | kommt dann zum tragen wenn durch die Produktfehler mit Personenschäden zu rechnen ist. Der Hersteller hat gewonnene Erkenntnisse über die Produkte, sofern Sie zu Personenschäden führen können, auszuwerten, zu beurteilen und abzustellen. Erkenntnisse hat der Hersteller an seine Kunden, Verbraucher | ||
Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf. hat der Hersteller das Produkt | Weiterzugeben. Ansprüche begründet der § 823 BGB (verschuldensabhängiger Tatbestand). '''Ggf. hat der Hersteller das Produkt zurückzurufen.'''<br /> | ||
Siehe auch: [[Produktrückrufversicherung]] | Siehe auch: [[Produktrückrufversicherung]] |