Pferdehalterhaftpflichtversicherung, verschuldensunabhängige Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:




Die Verschuldens unabhängige Gefährdungshaftung betrifft auch den Halter eines Pferdes. Im Schadenfall wird der Tierhalter haftbar gemacht, obwohl kein Verschulden vorliegen muß.
Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung betrifft auch den Halter eines Pferdes. Im Schadenfall wird der Tierhalter haftbar gemacht, obwohl kein Verschulden vorliegen muß.




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü