45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
:Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. | :Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. | ||
* '''Best Leistungsgarantie'''<br /> | |||
:Sofern ein Versicherer am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Risiken u. Schäden bietet, die im Umfang der eigenen Versicherung nicht enthalten sind, wird der Versicherer diesen Leistungsumfang der Schadenregulierung zugrunde legen. Den Nachweis des besseren Angebots hat der VN durch Vorlage von Tarifunterlagen und Bedingungen zu erbringen. Diese Zusatzleistung/Deckung finden wir überwiegend bei der Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, | |||