Allgemeine positive Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einer Klausel geht es um eine Einzelbestimmung. Es werden die allgemeinen und/oder besonderen Versicherungsbedingungen erweitert oder auch begrenzt.
Als Ausschlussklausen (auch als Disclaimer benannt) werden vom Versicherer bestimmte Risikogruppen und Bedingungen ausgeschlossen.
Als Billigungsklausel wird eine Klausel bezeichnet, die innerhalb einer bestimmten Frist vom Versicherungsnehmer widersprochen werden kann.
Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet diese Klausel genaustens zu definieren.
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