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Bei einer Klausel geht es um eine Einzelbestimmung. Es werden die allgemeinen und/oder besonderen Versicherungsbedingungen erweitert oder auch begrenzt. | |||
Als Ausschlussklausen (auch als Disclaimer benannt) werden vom Versicherer bestimmte Risikogruppen und Bedingungen ausgeschlossen. | |||
Als Billigungsklausel wird eine Klausel bezeichnet, die innerhalb einer bestimmten Frist vom Versicherungsnehmer widersprochen werden kann. | |||
Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet diese Klausel genaustens zu definieren. | |||
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