Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Haftung als Kfz-Fahrer'''<br />
* '''Haftung als Kfz-Fahrer'''<br />
* '''Haftung im Verein'''<br />
* '''Haftung im Verein'''<br />
Haftung mit Vereinsvermögen
Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten mit dem Vereinsvermögen. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In einigen Fällen kann es zur Durchgriffshaftung auf die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen.
Haftung bei unerlaubter Handlung eines Vereinsmitglieds
Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung des Vereinsmitglieds haftet auch der Verein.
* '''Haftung als Ehrenamtlicher'''<br />
* '''Haftung als Ehrenamtlicher'''<br />


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