Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
11 Bytes hinzugefügt ,  09:29, 14. Jul. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 24: Zeile 24:
* '''Haftung im Verein'''<br />
* '''Haftung im Verein'''<br />


:Haftung mit dem Vereinsvermögen: Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten mit dem Vereinsvermögen. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In einigen Fällen kann es zur Durchgriffshaftung auf die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen.<br />
:<ins>Haftung mit dem Vereinsvermögen:</ins> Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten mit dem Vereinsvermögen. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In einigen Fällen kann es zur Durchgriffshaftung auf die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen.<br />
<ins> Haftung bei unerlaubter Handlung eines Vereinsmitglieds:</ins> Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung eines Vereinsmitglieds haftet auch (gesamtschuldnerisch) der Verein. Hier hilft die Vereinsversicherung, konkret die Vereinshaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung (D&O Directors ...) für den Vorstand.<br />
<ins> Haftung bei unerlaubter Handlung eines Vereinsmitglieds:</ins> Bei einer unerlaubten Handlung des Vereinsmitglieds in seiner Eigenschaft als Vereinsorgan, ist die persönliche Haftung des Vereinsmitglieds nicht ausgeschlossen. Bei der persönlichen Haftung eines Vereinsmitglieds haftet auch (gesamtschuldnerisch) der Verein. Hier hilft die Vereinsversicherung, konkret die Vereinshaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung (D&O Directors ...) für den Vorstand.<br />


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü