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* '''Haftung als Privatperson'''<br />
* '''Haftung als Privatperson'''<br />


:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt.<ins> Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze.</ins> § 823 BGB<br />
:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt.<ins> Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze.</ins> - § 823 BGB<br />




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