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: '''Haftung | : '''Haftung GmbH'''<br /> | ||
: Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH – in der Regel – nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt der Geschäftsführer die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" § 347 HGB, ist er der Gesellschaft zum Ersatz des entstanden Schadens verpflichtet. | |||
: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br /> | : '''Haftung im Ehrenamt:'''<br /> |