Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt.<ins> Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze.</ins> - § 823 BGB<br />
:Mit seinem gesamten privaten Vermögen (Bankguthaben, Haus- und Grundbesitz, Gehaltsansprüchen, Wertpapieren usw.) haftet derjenige, der anderen schuldhaft, einen Schaden zufügt.<ins> Die persönliche Haftung kennt keine Obergrenze.</ins> - § 823 BGB<br />


* '''Haftung Kinder'''<br />
* '''Haftung Aufsichtspflichtiger'''<br />




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: '''Haftung GbR''<br />




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: Die GmbH haftet i.d.R. lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Bei Verletzung der Sorgfallspflichten ist der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig.<br />
: Die GmbH haftet i.d.R. lediglich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Bei Verletzung der Sorgfallspflichten ist der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft ersatzpflichtig.<br />


: '''Haftung OHG''<br />
: '''Haftung AG''<br />




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: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br />
: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br />


Haftung Kinder
Haftung Aufsichtspflichtiger


Haftung GbR
Haftung OHG
Haftung AG
Haftung Manager




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