:Die Aktiengesellschaft haftet mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten. Die Vorstände
führen die Geschäfte. Sie sind verpflichtet, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen. Bei Pflichtverletzungen kann die Gesellschaft Schadensersatzansprüche beim Vorstandsmitglied geltend machen. Auch der Aufsichtsrat haftet bei Verletzungen der Überwachungspflichten.<br />