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:handelt sich um die Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese können natürliche, juristische Personen oder Personengesellschaften sein, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten. Jeder Gesellschafter haftet unbegrenzt mit dem Privatvermögen. | :handelt sich um die Vereinigung von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese können natürliche, juristische Personen oder Personengesellschaften sein, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten. Jeder Gesellschafter haftet unbegrenzt mit dem Privatvermögen. | ||
* '''Haftung GmH'''<br /> | * '''Haftung GmH'''<br /> |