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* '''Haftung Demenzerkrankte'''<br />
* '''Haftung Demenzerkrankte'''<br />
:Wird durch einen Demenzerkrankten ein Unfall, ein Schaden verursacht, ist es nicht sicher dass eine bestehende Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.
:Wird durch einen Demenzerkrankten ein Unfall, ein Schaden verursacht, ist es nicht sicher dass eine bestehende Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Ausschlaggebend ist, ob der Erkrankte seine Handlungen  noch abschätzen kann. Zu klären ist inwieweit der erkrankte deliktfähig oder deliktunfähig ist.
:Wenn ein Mensch mit Demenz einen Unfall verursacht, zahlt nicht immer die Haftpflichtversicherung. Bei der Schadensregulierung kommt es darauf an, wie fortgeschritten die Erkrankung ist.
 
Private Haftpflichtversicherungen schauen sich den Einzelfall an und prüfen, ob der Demenzerkrankte noch die Folgen seiner Handlungen abschätzen kann. Dabei geht es um die juristische Frage, ob ein von Demenz Betroffener "deliktfähig" oder "deliktunfähig" ist.  




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