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* '''Haftung von Kindern'''<br />
* '''Haftung von Kindern'''<br />
:Kinder mit einem Alter von unter sieben Jahren haften nie. Wird ein Schaden verübt und es liegt keine Aufsichtsverletzung vor, geht der Geschädigte leer aus. Es besteht kein Anspruch gegen die Eltern.
:Kinder mit einem Alter von unter sieben Jahren haften nie. Wird ein Schaden verübt und es liegt keine Aufsichtsverletzung vor, geht der Geschädigte leer aus. Es besteht kein Anspruch gegen die Eltern. Im Straßenverkehr sind Kinder bis zehn Jahren nicht haftbar zu machen, geregelt nach § 828 Abs. 2 BGB.
Im Straßenverkehr sind Kinder bis zehn Jahren nicht haftbar zu machen (§ 828 Abs. 2 BGB).


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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| '''  Kleine Kinder sollten immer in der Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung "deliktunfähige Kinder" versichert werden. '''
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